Wir bringen Schnee zum schmelzen!
Auch der Winterdienst, für den die Stadt Krefeld als Träger der Straßenbaulast verantwortlich zeichnet, gehört zu den Aufgaben, die die Stadt Krefeld an uns übertragen hat. Entgegen der milden Winter der letzten Jahre haben Schnee und Eis den Niederrhein immer häufiger im Griff.
Darauf sind rund 80 Mitarbeiter vorbereitet. Sie können dabei auf umfangreiche Ressourcen zurück greifen.
- Großstreuer mit Schneepflügen
- Pritschenfahrzeuge mit Nachlaufstreuern und Schneepflügen
- Kleinkehrmaschinen mit Nachlaufstreuern
- Motorfrontbesen zur Gehweg- und Platzreinigung
- Salzlager in Verbindung mit einer Soleaufbereitungsanlage
- Tanks für 60.000l Sole
- Sand- und Granulatlager
Sobald es die Witterung verlangt, sind unsere Räum- und Streufahrzeuge gemäß Straßenreinigungssatzung unterwegs. Unsere Handkolonnen sind für Sie auf Ampelüberwegen, Überquerungshilfen und Teilen des Radwegenetzes im Einsatz.
Sand oder Salz?
Der Winterdienst auf Gehwegen ist in Krefeld auf die Grundstückseigentümer übertragen. Für die Beseitigung von Eis und Schnee dürfen hier ausschließlich abstumpfenden Mittel (z. B. Sand) verwendet werden. Die Verwendung von Salz ist hier nicht gestattet.
Für Anlieger gilt:
Was?
Der Winterdienst ist, unabhängig von der sonstigen Reinigungshäufigkeit in den einzelnen Reinigungsklassen, bei Bedarf mehrmals täglich und auf einer Breite von mind. 1 Meter durchzuführen. In der Reinigungsklasse VIII ist zusätzlich auch auf den gefährlichen Stellen der Fahrbahn auf halber Fahrbahnbreite der Winterdienst durchzuführen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege von den Anliegern so frei gehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Wann?
Die Beseitigung des in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallenen Schnees sowie der entstandenen Glätte hat unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu erfolgen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 8.00 Uhr zu beseitigen.
Aktuelle witterungsbedingte Änderungen rund um alle Dienstleistungen der GSAK finden Sie im Newsticker auf unserer Startseite.
Ihre Rechte und Pflichten im Winter finden Sie hier!



